Digitalisierung der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs – Beitrag von Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub und Florian Nicolai in der Zeitschrift für Digitalisierung und Recht

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.

Selbst in Zeiten des mit der Coronakrise einhergehenden Schubes für die Digitalisierung verläuft dieselbe in der Justiz nach wie vor zögerlich. Im Bereich des Strafvollzugs lässt sich ein vorsichtiges Umdenken erkennen, wenngleich noch immer das Damoklesschwert der „Gefahr für die Sicherheit und Ordnung“ über vielen innovativen Ansätzen schwebt. Audiovisuelle Anhörungen – sowohl auf dem Gebiet der Strafvollstreckung, als auch im Rahmen des Strafvollzugs – wurden z.T. bereits ohne explizite Rechtsgrundlage als zulässig erachtet. Zwei Gesetzesentwürfe, die nun vorsehen, Anhörungen von Verurteilten in Strafvollstreckungssachen als Videokonferenzen durchzuführen sind ebenso Thema dieses Beitrags von Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub und Florian Nicolai, wie der aktuelle Stand der Digitalisierung im Strafvollzug.
Im Beitrag legen Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub und Florian Nicolai u.a. dar, warum die Gefahr des Missbrauchs digitaler Angebote nicht als ständige Drohkulisse innovative Ideen ausbremsen darf, sondern die Gesellschaft als Ganzes – mit Blick auf das Vollzugsziel der Resozialisierung – von digitalen Angeboten und deren Chancen profitieren kann.

Der Beitrag ist im zweiten Heft der neuen, im Verlag C.H.Beck erscheinenden, Zeitschrift für Digitalisierung und Recht (ZfDR) erschienen,
ZfDR 2021, 131 – 146.