„Smarte Geräte – Smartes Strafrecht?“ – Florian Nicolai sprach auf dem 8. Symposium des Vereins „junges Strafrecht e.V.“

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Am 3. und 4. September fand das 8. Symposium des Vereins „junges Strafrecht e.V.“ in München statt. Das diesjährige Symposium des Vereins, der dem wissenschaftlichen Nachwuchs im Strafrecht aus dem gesamten deutschsprachigen Raum eine Plattform für fachlichen Austausch und Vernetzung bietet, stand unter dem Motto „Strafrecht im Angesicht der Digitalisierung“.

Aus den Reihen des Graduiertenkollegs referierte Florian Nicolai am 3. September vor den ca. 75 Teilnehmenden der Tagung im „Festsaal“ des Hofbräukellers. Der dreißigminütige Vortrag gab den anwesenden Strafrechtlerinnen und Strafrechtlern zunächst einen Überblick über die Bedeutung vernetzter Geräte im Straf- und Strafprozessrecht. Im zweiten Teil des Vortrags wurden rechtliche Probleme sowohl materieller Art als auch mit prozessrechtlichem Bezug des „Internet of Things“ angesprochen, die in der sich anschließenden Diskussion vertieft diskutiert werden konnten.

Eine schriftlich ausgearbeitete Version des Vortrags wird als Teil eines Tagungsbandes im Nomos-Verlag erscheinen.
Weitere Informationen zum Verein sowie zur Veranstaltung: www.jungesstrafrecht.de

 

Bild: PD Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu.