Prof. Dr. Christian Rückert

Prof. Dr. Christian Rückert, PD

Universität Bayreuth
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht (Strafrecht II)

Raum: Raum 0.149
Schillerstraße 1
91054 Erlangen

Titel des Forschungsprojekts: Die Grundlagen der Erhebung und Verwertung digitaler Daten als Beweismittel im Strafverfahren

Habilitationsprojekt unter der Betreuung von Christoph Safferling

Zeitraum der Mitgliedschaft im Kolleg: 01.10.2019–heute

Finanzierung (Art, Zeitraum): DFG, 01.10.2019–30.09.2022

Darstellung des Habilitationsprojekts und der erzielten Forschungsergebnisse

Die Ausgangsfragestellung des Projekts war die Erarbeitung von grundlegenden und bereichsübergreifenden Fragestellungen des Strafprozessrechts und der IT-Forensik bei der Erhebung von digitalen Daten im Ermittlungsverfahren und der Verwertung dieser Daten im strafrechtlichen Hauptverfahren.

Dabei wurde an folgenden vier Fragenkomplexen gearbeitet:

  1. Können verallgemeinerungsfähige Kriterien erarbeitet werden, welche die Eingriffsintensität von strafprozessualen Dateneingriffen bestimmen? Lassen sich diese Kriterien gewichten und ordnen? Welche Schlüsse können aus diesen Kriterien hinsichtlich der notwendigen Eingriffssschwellen und Schutzmechanismen bzgl. der praxisrelevanten (geregelten wie ungeregelten) strafprozessualen Dateneingriffen gezogen werden?
  2. Welche Möglichkeiten und Grenzen können für den Einsatz von bisher nicht geregelten strafprozessualen Dateneingriffen definiert werden? Welche praxisrelevanten ungeregelten strafprozessualen Dateneingriffe halten die definierten Grenzen ein? Welche verstoßen dagegen?
  3. Wie wirkt sich die europäische Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz (2016/680) auf die strafprozessualen Dateneingriffsbefugnisse aus? Welche zusätzlichen Eingriffsschwellen und Schutzmechanismen ergeben sich? Welche Auswirkungen ergeben sich für den deutschen und europäischen Grundrechtsschutz gegen strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen?
  4. Welche Vorgaben lassen sich aus dem geltenden Strafprozessrecht für die Verwertung und Würdigung von digitalen Daten als Beweismittel in der Hauptverhandlung ableiten? Welche Besonderheiten sind bzgl. der besonderen Eigenschaften von digitalen Daten als Beweismittel (z.B. Manipulierbarkeit und Flüchtigkeit von Daten; deterministische und statistische Datenverarbeitungsmethoden; mangelnde menschliche Wahrnehmbarkeit von digitalen Daten; Einsatz von nicht nachvollziehbaren Datenverarbeitungsmethoden)? Welche Möglichkeiten haben der Beschudligte und sein Verteidiger, Einsicht in die Daten und Datenverarbeitungsprogramme zu nehmen, die als Beweismittel gegen den Beschuldigten verwendet werden sollen.

Hierbei war das Ziel die Vorlage einer grundlegenden Arbeit für den Bereich der Datenverarbeitung im Strafverfahren, welche als Grundlage für die sich entwickelnde Forschung auf der Schnittstelle zwischen Strafprozessrecht und IT-Forensik dient.

Das Forschungsprojekt war bewusst als Querschnittsprojekt konzipiert, um möglichst vielen Einzelprojekten der Promovierenden der ersten und zweiten Kohorte als Schnittstelle zu dienen. Daher bestanden zu allen diesen Einzelprojekten Verbindungen. Zu einigen Projekten gab es auch inhaltliche überschneidungen und Synergien.

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